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Blogger, macht eure Hausaufgaben - Copyright!
Gepostet am 15.09.2011 von Lisa
Lisa Thiele (Text, Photos)
Immer mehr Blogs flimmern im deutschsprachigen Bloggerkosmos über die Bildschirme. Der Trend zur Porfessionalisierung oder Monetarisierung von ehemals privaten Modeblogs hat sich im letzten Jahr rasant gesteigert. Doch dieser Entwicklung fehlt eine fundierte Basis und daher herrscht Ratlosigkeit zu einigen Fragen des Massenphänomens Blog. Auf dem FashionCamp in Wien wurden zu verschiedenen Sessions sehr hilfreiche Tipps für Blogger gegeben. Mich hat die erneute Auseinandersetzung mit diesen Themen dazu angeregt auf einige Inhalte der Sessions einzugehen und weitere Gedanken und Ideen hinzuzufügen. Zunächst möchte ich zu den rechtlichen Eckpunkten kommen, die ein Blogger kennen sollte und zu denen er sich selber im Vorfeld informieren sollte:

Dr. Axel Anderl beantwortet die Fragen der Blogger im Gespräch mit Susanne Liechtenecker von eloquent
Angeregt durch die Session zum Thema Copyright auf dem Wiener FashionCamp mit dem Rechtsexperten Dr. Axel Anderl und der Bloggerin Susanne Liechtenecker von eloquent möchte ich in diesem Beitrag noch auf weiterführende Hinweise zu rechtlichen Grundlagen für Blogger eingehen. Ihr solltet euch auch die gestreamten Videos der Session hier ansehen um einen ersten Einblick zu den Rechtsfragen zu erhalten. Ich habe hier die Informationen aus dem Video zusammengefasst und einige weiterführende Hinweise und Links eingefügt. Diese Hinweise sind keine rechtskräftigen Anleitungen und jeder Blogger sollte sich selber weiterhin informieren, mit Rechtsexperten auseinandersetzen bzw. sich über geltendes Recht in Kenntnis setzen!
Laut deutschem Recht unterliegt jede Webseite, die "geschäftsmäßig" betrieben wird der Impressumspflicht. Dabei ist die Geschäftsmäßigkeit nicht allein durch die Monetarisierung wie Banner oder bezahlte Posts definiert sondern beginnt laut Recht bereits bei einer langfristigen und regelmäßig betriebenen Veröffentlichung (Hinweis: Law-Blog). Sozusagen ist es schon geschäftsmäßig, dass ein Modeblogger über einen bestimmten Zeitraum hinweg einem Stamm an Lesern wiederholt neue Inhalte auf seinem Blog zur Verfügung stellt. Im Imressum sind sowohl die vollständige Anschrift mit Name, sowie Telefon/-fax anzugeben. Für Blogs ist zur schnellstmöglichen Kontaktaufnahme eine funktionierende Mailadresse anzugeben. Das Impressum hat die Funktion, dass Nutzer, die sich durch die Inhalte oder verwendete Inhalte auf dem Blog in ihren Rechten verletzt sehen, Kontakt mit dem Blogger aufnehmen können. Außerdem könnt ihr bei Nachfragen jeglicher Art kontaktiert werden.
Leider herrscht in der Modeblogosphäre noch immer die Meinung das Internet sei ein Selbstbedienungsladen. Ungeschriebene Gesetze und Halbwissen dominieren die Zustände. Jedes Werk, eines Autors ist rechtlich geschützt durch das Urheberrecht / Copyright! Unter Bloggern werden Rechte tunlichst ignoriert und verletzt. Es geht zu wie im Wilden Westen. Dabei ist das Urheberrecht die wichtigste Grundlage für kreatives Schaffen in der westlichen Welt. Das Wort Copyright scheint einige Blogger in dem Irrtum zu bestätigen des Kopierens im Recht zu sein. Das Urheberrecht hat die Aufgabe den Schöpfer eines photographischen, literarischen, musikalischen, filmischen etc. Werkes zu schützen. Allein dem Urhber unterliegt das Recht zur Verwendung und Veröffentlichung seines Werks! Durch vertragliche Regelungen, kann der Urhber (nur der Urheber!) die Weiterverwendung seines Werkes gestatten. Es ist nicht damit getan, dass Blogger Bilder anderer Blogger, Firmen oder Künstler auf ihrem Blog hochladen und einen Link setzen zur Quelle des Bildes (die bisweilen nicht einmal direkt zum Urheber linkt)!
Wie gehe ich mit Photos auf meinem Blog um?
- Es ist nicht dein Bild? - finde den Urheber, kontaktiere ihn und schildere dein Anliegen, dass du sein Bild auf deinem Blog verwenden möchtest.
- Du hast die Genehmigung das Bild zu verwenden? - Hast du die Genehmigung vom Urheber des Bildes erhalten? Wenn nein, dann finde erst den tatsächlichen Urheber des Bildes, s.o.
- Es gibt kein stillschweigendes Einvernehmen, dass Bilder gegen Links "getauscht" werden könnten!
- Nein, der Urheber darf sich nicht geehrt fühlen, nur weil du sein Bild auf deinem Blog veröffentlichst, denn du verletzt seine Rechte!
- Du willst das Bild bearbeiten/beschneiden? - Dazu musst du die Beabeitungsrechte des Bildes einholen - genau, nur beim Urheber.
- Du hast die Meldung bekommen, dass du Rechte des Urhebers verletzt hast? - Kontaktiere den Urheber, entschuldige dich und nimm das Bild offline.
- Du hast Post von einem Anwalt bekommen, dass du Urheberrechte verletzt hast? - Suche dir einen Anwalt und den persönlichen Kontakt zum Urbeher dessen Rechte du verletzt hast.
- Du hast jemanden fotografiert und willst das auf deinem Blog posten. - Weißt du was Persönlichkeitsrechte sind? Hat die Person wissentlich dem Photo zugestimmt?- Das ist bereits gegeben, wenn sie auf dem Photo offensichtlich für die Kamera posiert. Ansonsten musst du die Person z.Bsp. mit einem schwarzen Balken unkenntlich machen.
- Du veröffentlichst ein Bild und hast die Rechte eingeholt, sehr gut. - Gib Photocredit zum Urheber und Hinweise unter welcher Lizenz das Bild veröffntlich wurde, zBsp.: Creative Commons Lizenz.
- Dir sind Urheberrechte schnurz? Was kann auf dich zukommen? - Im günstigsten Fall eine Unterlassungsforderung und das Bild muss offline genommen werden. Bisweilen kann der Urheber des Bildes eine Veröffentlichung bzw eine Aufklärung der Leser fordern, die durch die eine Urheberrechtsverletzung erfahren haben. Desweiteren kann es zu einer Strafe kommen, die fordert, dass die Lizenz gezahlt wird - die richtet sich nach dem üblichen Honorarwert für Fotografen. Urheberrechtsverletzungen sind im krassesten Fall mit bis zu zwei Jahren strafbar. Dr. Axel Anderl wies darauf hin, dass in der Praxis selten ein solches Urteil gefällt wird, allerdings hat der Blogger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Kleiner Tipp von mir: eigene Bilder! Damit bist du als Blogger individuell und kannst dir bei Rechtsfragen ganz sicher sein, wer der Urheber ist.

Sieht nicht so aus, als ob dieser Blogger mit dem Kopieren seiner Photos einverstanden sei...
Bis hierher war das schon eine Menge Infos. Zum Copright allgemein findet ihr einen sehr einfach geschriebenen Leitfaden für Blogger von Google. Dort gibt es auch Hinweise, wie man sich davor schützt Urheberrechte zu verletzen oder was man machen sollte, wenn man seine Urheberrechte verletzt sieht.
Natürlich gibt es keinen Schutz davor, dass Bilder im Netz weiterverwendet werden, es ist einfach eine Frage der Ethik! Jeder Blogger sollte vorsichtig sein und reflektieren welche Rechte er verletzen könnte. Es hilft die Hinweise der einzelnen Blogger auf ihren Blogs beachten - denn viele Blogger sind mit der Weiterverwendung ihrer Bilder einverstanden, wenn man sie mit einer kurzen Mail darum bittet. So darf sich der Urheber dann auch freuen, dass er weiterempfohlen wird und du bist auf der sicheren Seite bei der Verwendung der Werke anderer. Auf deinem eigenen Blog gibt es sicherlich auch Bilder, die du ungern einfach weiterverarbeitet sehen möchtest. Also geh mit gutem Beispiel voran! Ich hoffe, dass dieser Post eine erste Motivation ist, sich mit den rechtlichen Fragen rund ums Bloggen zu befassen.
Und im nächsten Beitrag möchte ich mich mit dem Thema From Blog to Brand befassen und euch weitere Möglichkeiten aufzeigen wie ihr euren Blog noch professioneller betreiben könnt.
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6 Kommentare
Nicole
15.09.2011 um 12:47 Uhrdanke für die tolle Zusammenfassung und die ehrlichen Worte. Für viele herrscht im Internet immer noch für einen Selbstbedienung, was Texte und Bilder angeht. Ich habe meine Bilder sogar schon in namhaften Shops entdeckt.
Marko
15.09.2011 um 15:02 UhrGuter und verständlicher Beitrag. Wir haben bisher ganz gute Erfahrungen mit Flickr-Bildern unter cc-Lizenz gemacht. Die erste Wahl bleiben aber immer noch eigene Bilder...
Mitch
15.09.2011 um 22:06 Uhrwow... klasse ausgearbeitet und wichtiges Thema!
Kim Barbie
18.09.2011 um 14:43 UhrWirklich ein super Beitrag und sehr informativ.
Aber eins hab ich nicht ganz verstanden, braucht man jetzt als Blogger ein komplettes Impressum mit Adresse etc, oder reicht eine eMail Adresse?
xx
Jens Ferner
24.09.2011 um 07:55 Uhr"Dabei ist die Geschäftsmäßigkeit nicht allein durch die Monetarisierung wie Banner oder bezahlte Posts definiert sondern beginnt laut Recht bereits bei einer langfristigen und regelmäßig betriebenen Veröffentlichung "
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Und es wird auch nicht besser, wenn man als Beleg dafür einen Beitrag aus dem Jahr 2005 heranzieht, der sich auf eine überholte Gesetzeslage bezieht.
Die regelmässige Publikation vermag eine journalistisch-redaktionelle Tätigkeit zu begründen, womit eine beschränkte Impressumspflicht nach RFStV zu begründen wäre. Die umfassende Impressumspflicht nach TMG (nicht mehr TDG!) aber verlangt eine geschäftsmäßigkeit, wobei die modernisierte Gesetzesfassung ausdrücklich definiert, dass dies nur bei " in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" vorliegen kann. Einfach mal den §5 I TMG lesen.
"Kontaktiere den Urheber, entschuldige dich und nimm das Bild offline."
Auch falsch. Die Entschuldigung ist ein Schuldeingeständnis, die Wiederholungsgefahr besteht aber weiter. Wenn man den Verstoss eingesteht bzw. er evident ist, sollte man gut überlegen, ob eine Unterlassungserklärung vorsichtshalber abzugeben ist - andernfalls geht man das Risiko ein, dass kurz danach noch einmal ein Anwalt schreibt, dessen Kosten man zu tragen hat. An dem Punkt hilft nichts: Wer - gleich ob vom Anwalt oder vom Urheber - angeschrieben wird, weil er fremde Urheberrechte verletzt haben soll, der muss sich sofort anwaltliche Hilfe suchen. Andernfalls können die Kosten weiter explodieren.
Zu der "Strafe": Man zahlt zivilrechtlich keine "Strafe", sondern neben den ggfs. anfallenden Kosten für den gegnerischen Anwalt auch noch Schadensersatz für entgangene Lizenzkosten. In DE werden die üblicherweise bei Fotos nach den MFM-Tabellen berechnet, wobei zu der normalen Lizenzgebühr meistens noch ein "Verletzeraufschlag" in Höhe von 50%-150% dazu kommt. Ein kleines Foto kann da schnell über 600 Euro alleine an Lizenzkosten bedeuten.
"Hast du die Genehmigung vom Urheber des Bildes erhalten? Wenn nein, dann finde erst den tatsächlichen Urheber des Bildes, s.o."
Ganz wichtiger Hinweis, der in der Tat ständig übersehen wird: Wer fremde Werke nutzt, muss im Zweifelsfall grundsätzlich die gesamte Rechtekette nachweisen können! Für Agenturen ein Fallstrick, der einen Dauerbrenner darstellt.
Jens Ferner
24.09.2011 um 07:56 Uhr"Dabei ist die Geschäftsmäßigkeit nicht allein durch die Monetarisierung wie Banner oder bezahlte Posts definiert sondern beginnt laut Recht bereits bei einer langfristigen und regelmäßig betriebenen Veröffentlichung "
Sorry, aber das ist schlichtweg falsch. Und es wird auch nicht besser, wenn man als Beleg dafür einen Beitrag aus dem Jahr 2005 heranzieht, der sich auf eine überholte Gesetzeslage bezieht.
Die regelmässige Publikation vermag eine journalistisch-redaktionelle Tätigkeit zu begründen, womit eine beschränkte Impressumspflicht nach RFStV zu begründen wäre. Die umfassende Impressumspflicht nach TMG (nicht mehr TDG!) aber verlangt eine geschäftsmäßigkeit, wobei die modernisierte Gesetzesfassung ausdrücklich definiert, dass dies nur bei " in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" vorliegen kann. Einfach mal den §5 I TMG lesen.
"Kontaktiere den Urheber, entschuldige dich und nimm das Bild offline."
Auch falsch. Die Entschuldigung ist ein Schuldeingeständnis, die Wiederholungsgefahr besteht aber weiter. Wenn man den Verstoss eingesteht bzw. er evident ist, sollte man gut überlegen, ob eine Unterlassungserklärung vorsichtshalber abzugeben ist - andernfalls geht man das Risiko ein, dass kurz danach noch einmal ein Anwalt schreibt, dessen Kosten man zu tragen hat. An dem Punkt hilft nichts: Wer - gleich ob vom Anwalt oder vom Urheber - angeschrieben wird, weil er fremde Urheberrechte verletzt haben soll, der muss sich sofort anwaltliche Hilfe suchen. Andernfalls können die Kosten weiter explodieren.
Zu der "Strafe": Man zahlt zivilrechtlich keine "Strafe", sondern neben den ggfs. anfallenden Kosten für den gegnerischen Anwalt auch noch Schadensersatz für entgangene Lizenzkosten. In DE werden die üblicherweise bei Fotos nach den MFM-Tabellen berechnet, wobei zu der normalen Lizenzgebühr meistens noch ein "Verletzeraufschlag" in Höhe von 50%-150% dazu kommt. Ein kleines Foto kann da schnell über 600 Euro alleine an Lizenzkosten bedeuten.
"Hast du die Genehmigung vom Urheber des Bildes erhalten? Wenn nein, dann finde erst den tatsächlichen Urheber des Bildes, s.o."
Ganz wichtiger Hinweis, der in der Tat ständig übersehen wird: Wer fremde Werke nutzt, muss im Zweifelsfall grundsätzlich die gesamte Rechtekette nachweisen können! Für Agenturen ein Fallstrick, der einen Dauerbrenner darstellt.
