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FBC 2012: Mein Recht als Blogger
Gepostet am 25.01.2012 von guest
Von Vreni Frost, Berlin
Roman Ronneburger ist Rechtsanwalt im Bereich Medienrecht und gewebliche Schutzrechte. Mit seiner Berliner Kanzlei Ronneburger: Law berät er Unternehmen und Einzelpersonen gleichermaßen in allen Branchen und Bereichen mit Bezug zum geistigen Eigentum. Beim FashionBloggerCafe 2012 hat er uns so einiges gelehrt:

Roman Ronneburger beim FashionBloggerCafé. Foto: styleranking
1. Zum Thema Fotos: Vorsicht bei der Verwendung von Bildern. Die Rechte liegen immer zuerst beim Fotografen. Im Zweifel: keine Bearbeitung, keine Verwendung für andere Zwecke, Urhebervermerk beachten. Ihr solltet euch die Erlaubnis zur Nutzung generell einholen und der Urheber muss immer angegeben werden. Das selbe gilt im Übrigen auch für Texte.
2. Zum Thema Persönlichkeitsrecht: Es gibt nicht nur das Recht des Urhebers, sondern auch das Recht des Abgebildeten. Wenn ihr also wild drauf los fotografiert, achtet darauf, euch die Erlaubnis derjenigen Person einzuholen, die ihr ablichtet. Bei Promis ist das anders. Medienpersonen dürfen fotografiert werden. Vor allem, wenn sie sich auf öffentlichen Veranstaltungen befinden, wie zum Beispiel der Fashion Week.
3. Zum Theme freie Meinungsäußerung: Ihr dürft eure Meinung natürlich äußern - dafür sorgt schon allein unser Presserecht. Aber: keine Beschimpfungen und Beleidigungen, keine Lügen. Wenn ihr euch bei irgendetwas unsicher seid, dann behaltet es im Zweifel erst einmal für euch oder sprecht klar von einem Gerücht.
4. Zum Thema Impressum: Das ist eine Grauzone, vor allem wenn es um private Blogs geht. Sobald eure Seite werblich wird, muss ein Impressum angegeben werden: Vor- und Nachname, Anschrift (ein Postfach ist nicht ausreichend), Email-Adresse und eine zweite Kontaktmöglichkeit (Telefon oder auch Fax).
5. Zum Thema Abmahnungen: Nicht ignorieren und vor allem die Frist nicht verstreichen lassen. Das bedeutet aber nicht, dass ihr eventuell beigefügte Unterlassungserklärungen sofort unterzeichnet, sondern vielmehr, dass ihr im Falle einer Abmahnung den Rat eines Anwalts einholt.
Jetzt habt ihr die Basics. Und denkt vor allem immer dran: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Vielen Dank an Ronneburger: Law für diesen hilfreichen Vortrag.
