Journalistische Sorgfaltspflicht

Die journalistische oder publizistische Sorgfaltspflicht verpflichtet sowohl Mitarbeiter*innen der Presse, als auch öffentlich-rechtliche und private Rundfunkveranstalter, den Inhalt, die Herkunft und den Wahrheitsgehalt vor der Veröffentlichung einer Berichterstattung zu überprüfen. Es handelt sich um ein medienrechtliches Grundprinzip, das in den Pressegesetzen der Länder gesetzlich verankert ist. In der Praxis agieren Jounalisten mit dem "Zwei-Quellen-Prinzip" - mit Ausnahme der Berichterstattung, wenn es sich um eine so genannte Primärquelle handelt.

Nachrichten dürfen nicht sinnentstellt oder verfälscht wiedergegeben werden. Unbestätigte Meldungen, Kommentare oder Gerüchte müssen als solche gekennzeichnet sein. Unabhängige Quellen müssen die Nachrichten bestätigen, außer sie stammen von einer anerkannten Nachrichtenagentur.

Je mehr Rechte Dritter tangiert oder verletzt werden können, desto höher ist die Sorgfaltspflicht. Im Falle der Unsicherheit wägt man zwischen den Grundrechten der Meinungs- und Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsrecht ab (so genannte Güterabwägung). Je größer das öffentliche Interesse an einem Ereignis ist, desto eher wird bei einer gerichtlichen Überprüfung die Güterabwägung zugunsten der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit erfolgen.

Influencer*innen verstehen sich in der Regel nicht als Journalist*innen, auch wenn diese publizistisch tätig sind und etwa ein Blog führen, in dem sie ihre Meinung teilen. Gleichwohl finden zahlreiche Gesetze inzwischen auch im Influencer Marketing ihre Anwendung, die aus der journalistischen Tätigkeit und dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit abgeleitet werden.

Weblinks

  • Pressekodex des Presserats - Ethische Standards für den Journalismus: Der Pressekodex legt Richtlinien für die journalistische Arbeit fest. Von der Achtung der Menschenwürde bis zur Unschuldsvermutung, vom Opferschutz bis zur Trennung von Werbung und Redaktion: Die 16 Ziffern des Pressekodex sind Grundlage für die Beurteilung der bei uns eingereichten Beschwerden. Die meisten deutschen Verlage bekennen sich dazu, den Pressekodex zu achten.

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