Anscheinskooperation

Von einer Anscheinskooperation wird gesprochen, wenn ein*e Influencer*in einen Beitrag (Post, Video) als Werbung kennzeichnet, obwohl tatsächliche keine Kooperation vorliegt.

Gründe, für Influencer*innen, so vorzugehen, liegen beispielsweise darin, dass die/der Influencer*in dritten potenziellen Kunden*innen auf seinem Feed zeigen will, mit welchen Marken diese*r bereits zusammenarbeitet und diese somit als Referenz einsetzt.

Wird eine Produktempfehlung ausgesprochen, so dass eine Werbekennzeichnung vorgenommen werden muss, obwohl keine Kooperation vorliegt, so gehen zahlreiche Influencer*innen aktuell so vor, dass sie zwar “Werbung” oder “Anzeige” in ihrer Caption verwenden, dies aber deutlich mit den Worten “non-paid” oder “unbezahlt” ergänzen.

Bei einer Anscheinskooperation kann das betroffene Unternehmen gegen die/den Influencer*in vorgehen. “Da es für rechtliche Fehler innerhalb von Postings zur Rechenschaft gezogen werden kann, hat das Unternehmen selbst ein hohes Interesse daran, derartige Anscheinskooperationen zu verhindern.”1

Der/dem Influencer*in drohen nach Einschätzung von Heins/Laoutoumai beispielsweise Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüche aus dem Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Die Anwälte empfehlen in einem aktuellen Whitepaper “Rechtssicher im Influencer Marketing” Unternehmen daher, ein Monitoring durchzuführen, um zu verhindern, dass Influencer*innen nicht genehmigte Werbung für das Unternehmen posten und um nicht selbst in die Haftungsfalle zu geraten.

Einzelnachweise

  • 1 Heins, Markus und Laoutoumai, Sebastian: Whitepaper Rechtssicher im Influencer Marketing unter t3n.de, 2020, S. 14

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